AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen1. Geltungsbereich

1.1.
 Power-EDV schließt Verträge auf der Grundlage dieser AGB. Geschäftsbedingungen des Kunden sind für Power-EDV nicht verbindlich, auch insoweit sie Klauseln enthalten, die in den Power-EDV AGB nicht geregelt sind.

1.2. Soweit ein öffentlicher Auftraggeber mit dem Power-EDV in Vertragsbeziehungen tritt, gelten ergänzend zu diesen AGB die jeweils zutreffenden BVB – Bestimmungen.

1.3. Der Text des Vertrages und seiner Anlagen geht diesen AGB vor.


2. Art und Umfang der Leistung, Leistungszeit

2.1.
 Die beiderseitigen Leistungen ergeben sich allein aus dem Vertrag und zu ihm gehörenden Anlagen sowie vereinbarten Nachträgen.

2.2. Von Power-EDV vorvertraglich übergebene Gegenstände insbesondere Konzepte und Entwürfe sind geistiges Eigentum des Power-EDV. Sie dürfen nicht vervielfältigt, Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn kein Vertrag zustande kommt zurückzugeben oder zu löschen.

2.3. Die nach der Vereinbarung der Vertragsparteien zu erbringenden Mitwirkungsleistungen werden durch den Kunden unentgeltlich erbracht.

2.4. Der Kunde sichert seine Daten in erforderlichem Umfang selbst. Soweit der Kunde nicht schriftlich gegenüber Power-EDV etwas anderes anzeigt, können die Mitarbeiter der Firma Power-EDV davon ausgehen, dass alle Daten, mit denen sie in Berührung kommen können gesichert sind. Power-EDV haftet nicht für einen eventuellen Datenverlust.


3. Gewährleistung

3.1.
 Power-EDV gewährleistet, dass die Leistung die ausdrücklich vereinbarte Beschaffenheit hat oder soweit keine besondere Beschaffenheit vereinbart worden ist, sich für die vertraglich vorausgesetzte, sonst die gewöhnliche Verwendung eignet, die bei Lieferung und Leistungen dieser Art üblich ist und die der Kunde bei Lieferung und Leistungen dieser Art erwarten kann. Der Vertrag, seine Anlagen oder zugehörigen Dokumente, Erklärungen, Analysen, Studien, Dokumentationen oder Prospekt- oder Projektbeschreibungen, beschreiben die gewöhnliche Verwendungseignung und die gewöhnliche Gebrauchstauglichkeit. Für die Übernahme einer Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung des Power-EDV. Die Angaben in Dokumentationen, in Prospekt- oder Projektbeschreibungen begründen keine Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie.

3.2. Verborgene Mängel sind vom Kunden nach ihrer Entdeckung innerhalb von 10 Werktagen anzuzeigen, da anderenfalls der Anspruch untergeht.

3.3. Power-EDV kann in erster Linie durch Nachbesserung Gewähr leisten. Falls die Nachbesserung endgültig fehlschlägt kann der Kunde unter der Voraussetzung des Gesetzes die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten. Für Schadens- und Aufwendungsersatz gelten die Haftungsregelungen des Vertrages. Die Ansprüche aus den Rechtsbehelfen verjähren in einem Jahr ab Beginn der gesetzlichen Gewährleistungsfrist.

3.4. Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen, sofern der Kunde am Vertragsgegenstand Änderungen vorgenommen hat und damit ursächlich den Ausfall hervorrief.


4. Nutzungsrechte

Alle Rechte an den Arbeitsergebnissen, insbesondere dem Urheberrecht, die Rechte an Erfindungen sowie technische Schutzrechte, stehen im Verhältnis zum Kunden ausschließlich der Firma Power-EDV zu, auch soweit sie nach Vorgaben oder Mitarbeit des Kunden entstanden sind. Der Kunde hat an den Arbeitsergebnissen ein einfaches Nutzungsrecht für eigene Zwecke, es sei denn, es wird etwas anderes vereinbart.


5. Geheimhaltung, Sicherheit

Der Kunde ist verpflichtet, erhaltene Software vor Dritten geheim zu halten. Das Kopieren der Software mit Ausnahme der Anfertigung einer Sicherheitskopie ist dem Kunden nicht gestattet. Der Kunde hat alle Informationen aus der Geschäftsbeziehung zu Power-EDV vertraulich zu behandeln, es sei denn, dass es sich um allgemein zugängliche Informationen handelt. Der Kunde hat diese Verpflichtungen auch seinen Mitarbeitern und sonstigen Personen aufzuerlegen, soweit sie mit Power-EDV – Software und Informationen in Berührung kommen.


6. Preis, Preisvorbehalt, Aufrechnung

6.1.
 Der Preisvereinbarung liegen die jeweils gültigen Power-EDV – Preise zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zugrunde. Power-EDV behält sich eine angemessene Preisänderung gegenüber dem Kunden vor, jedoch nicht innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss.

6.2. Die Preise verstehen sich zuzüglich Verpackung, Fracht und der jeweils gültigen Mehrwertsteuer sowie sonstiger Abgaben.

6.3. Der Kunde kann gegenüber Power-EDV nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.


7. Zahlung

Zahlungen sind 14 Tagen nach Rechnungsdatum fällig. Skonto wird nicht gewährt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, hat die Zahlung durch Überweisung auf ein Bankkonto der Fa. Power-EDV zu erfolgen.


8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises behält sich Power-EDV das Eigentum am Vertragsgegenstand vor. Power-EDV ist bei Zugriff Dritter auf das Vorbehaltsgut sofort schriftlich zu unterrichten. Außerdem hat der Kunde den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt der Firma Power-EDV schriftlich hinzuweisen.


9. Kündigung

Die Einzelverträge können, soweit nicht anderweitig gesetzlich kündbar, beiderseits nur aus wichtigem Grund gekündigt werden. Falls der Auftraggeber einen Vertrag kündigt oder falls Power-EDV aus einem wichtigem, vom Auftraggeber zu vertretendem Grund kündigt, behält Power-EDV den vollen, für die komplette Leistung noch offenen oder erwarteten Vergütungsanspruch, gemindert um ersparte Aufwendungen, die mit 60 % des Leistungshonorars pauschaliert werden. Den Vertragspartnern bleibt der Nachweis eines höheren oder niedrigeren Schadens vorbehalten.


10. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Recht

Für Verträge mit Vollkaufleuten gilt als Gerichtsstand Altötting vereinbart, soweit nicht gesetzlich ausschließliche Gerichtsstände bestimmt sind. Erfüllungsort für Power-EDV ist der Sitz des Kunden. Auf den Vertrag ist das materielle Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Einheitlichen UN – Kaufrechts (CISG) anzuwenden.


11. Schriftform

Verträge der Firma Power-EDV mit Kunden einschließlich aller ihrer Änderungen und Ergänzungen oder deren Kündigung unterliegen der Schriftform. Auch die Abänderung dieser Bestimmung bedarf der Schriftform. Mündliche Erklärungen für die Firma Power-EDV im Vorfeld des Vertragsschlusses oder nach Vertragsschluss sind nur wirksam, sofern sie durch Power-EDV schriftlich genehmigt werden.


Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. 
 
Stand:  Dezember 2024